Was ist bei einem Notruf zu beachten?
Jeder Notruf sollte unbedingt die 4 „W- Fragen“ enthalten:
WER ruft an? (Für eventuelle Rückfragen, Telefonnummer angeben)
WAS ist geschehen? Was brennt oder was ist passiert? Gibt es Verletzte? Brennt ein Mistkübel oder ein Wohnhaus, wo noch Kinder drinnen sind? -bei Gefahrenguttransportern wichtig: Zahlen die auf Warentafeln aufscheinen, exakt durchgeben!
WO ist der Notfall? (Ort, Straße, Hausnummer, Kilometerstein, Stockwerk, Tür, Zufahrtswege…) Geben Sie den genauen Ort an. Auf Autobahnen und Bundesstraßen geben Sie die Nummer (z.B. A12, B177), sowie den Kilometer an ( alle 500 m stehen auf der Seite die kleinen blauen Taferl). Vergessen Sie nicht die Fahrtrichtung.
WIE - Hinweise auf besondere Umstände Sollten Sie noch ergänzende Informationen haben, teilen Sie diese mit. Es hilft den Einsatzkräften bereits bei der Anfahrt, die richtigen Maßnahmen vorzubereiten (z.B. Starke Rauchentwicklung)
Was passiert, wenn ich die Feuerwehr unnötig gerufen habe? - Gar nichts!
Diesen Fall bezeichnet man als einen so genannten „Blinden Alarm“. Es entstehen weder Kosten für den Anrufer, noch für den Geschädigten! Handeln Sie nach dem Grundsatz „im Zweifelsfall anrufen“. Für uns gilt das Motto: „Lieber einmal umsonst ausgerückt, als einmal zu wenig oder zu spät“. Oft verstreichen wertvolle Minuten, ja sogar Stunden wenn Passanten oder Zeugen keinen Notruf absetzen, weil sie sich nicht sicher sind. Auch der falsche Gedanke „es wird schon jemand anderer anrufen“ könnte einem in Not geratenen Menschen, der rasche Hilfe braucht, zum Verhängnis werden. Schon morgen könnten Sie unverschuldet in Not geraten und auf die Courage eines anderen Mitmenschen angewiesen sein. Es ist kein Problem, wenn der Notruf schon gemeldet wurde. Dann bekommt die Leitstelle eben noch eine „Bestätigung“ und kann eventuell noch zusätzliche Informationen erfragen.
Absichtliche und böswillige Falschmeldungen sind jedoch keine Kavaliersdelikte und werden polizeilich verfolgt und geahndet!
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