top of page

Abbrennen von biogenen Materialien

Grundsätzlich ist das Abbrennen von biogenen Materialien wie z.B. Holz und Sträucher im Freien laut Tiroler Feuerpolizeiordnung verboten. Durch die Übernahme der Alarmierung von der Polizei durch die Integrierte-Landes-Leitstelle Tirol wird für Meldungen/Anzeigen von kontrolliertem Abbrennen folgende Vorgangsweise angeordnet: Genehmigung durch den Bürgermeister. Nach der erteilten Genehmigung ist das Abbrennen der Leitstelle Tirol unter der Nummer 0512/3313 zu melden.

Damit soll die Alarmierung der Feuerwehren bei einlangenden Notrufen verhindert werden. Eine zusätzliche Meldung an die Polizei ist nicht mehr notwendig.


Comments


bottom of page