top of page

Abbrennen von biogenen Materialien

  • m-gruber
  • 3. Apr. 2022
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 3. Apr. 2022

Grundsätzlich ist das Abbrennen von biogenen Materialien wie z.B. Holz und Sträucher im Freien laut Tiroler Feuerpolizeiordnung verboten. Durch die Übernahme der Alarmierung von der Polizei durch die Integrierte-Landes-Leitstelle Tirol wird für Meldungen/Anzeigen von kontrolliertem Abbrennen folgende Vorgangsweise angeordnet: Genehmigung durch den Bürgermeister. Nach der erteilten Genehmigung ist das Abbrennen der Leitstelle Tirol unter der Nummer 0512/3313 zu melden.

Damit soll die Alarmierung der Feuerwehren bei einlangenden Notrufen verhindert werden. Eine zusätzliche Meldung an die Polizei ist nicht mehr notwendig.


Comments


bottom of page