Grundsätzlich ist das Abbrennen von biogenen Materialien wie z.B. Holz und Sträucher im Freien laut Tiroler Feuerpolizeiordnung verboten. Durch die Übernahme der Alarmierung von der Polizei durch die Integrierte-Landes-Leitstelle Tirol wird für Meldungen/Anzeigen von kontrolliertem Abbrennen folgende Vorgangsweise angeordnet: Genehmigung durch den Bürgermeister. Nach der erteilten Genehmigung ist das Abbrennen der Leitstelle Tirol unter der Nummer 0512/3313 zu melden.
Damit soll die Alarmierung der Feuerwehren bei einlangenden Notrufen verhindert werden. Eine zusätzliche Meldung an die Polizei ist nicht mehr notwendig.
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